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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-898/19 P (EuGH) |
§§: | AEUV Art. 107 Abs. 1, EUV Art. 4, EUV Art. 5 |
Schlagwörter | EG, EU, staatliche Beihilfe, Nichtigkeit |
Rechtsfrage: | Rechtsmittel gegen das EuG-Urteil vom 24.9.2019 in den verbundenen Rechtssachen T-755/15 und T-759/15: Der Rechtsmittelführer beantragt, - das Urteil des Gerichts vom 24.9.2019 in den verbundenen Rechtssachen, T-755/15 und T-759/15, Luxemburg und Fiat Chrysler Finance Europe/Kommission, aufzuheben; - den Beschluss der Kommission vom 21.10.2015 für nichtig zu erklären; - der Kommission die Kosten aufzuerlegen. |
Vorinstanz: | EuG |
Vorinstanz/Datum: | 24.09.2019 |
Vorinstanz/AZ: | Rs T-755/15 und T-759/15 |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2020 Nr. C 54 S. 41 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 08.11.2022 |
Erledigungs-Az: | Rs C-885/19 P und C-898/19 P |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 22 18 84 |