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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 73/05 |
§§: | InvZulG § 3 Abs. 1, EStG § 5 Abs. 1, HGB § 255 Abs. 2 |
Schlagwörter | Bauzeitzinsen, Finanzierungskosten, Herstellungskosten, Investitionszulage |
Rechtsfrage: | Investitionszulage für Bauzeitzinsen: Sind die in der Steuerbilanz als Herstellungskosten behandelten Bauzeitzinsen wegen der einheitlichen Ausübung des Wahlrechts (BMF im BStBl I 2001 S. 379, Rz. 151) auch in die Bemessungsgrundlage für die Investitionszulage einzubeziehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG des Landes Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 27.10.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 285/04 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 05 64 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.10.2006 |
Erledigungs-Az: | III R 73/05 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 04 34 |