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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs T-769/19 (EuG)
§§: AEUV Art. 49, AEUV Art. 63, AEUV Art. 107 Abs. 1, AEUV Art. 108 Abs. 2, RL (EU) 2016/1164, VO (EU) 2015/1589 Art. 6
Schlagwörter EG, EU, staatliche Beihilfe, Nichtigkeit, Steuerbefreiung, Konzern, Finanzierung, beherrschte ausländische Unternehmen, Vereinigtes Königreich, Niederlassungsfreiheit, Kapitalverkehrsfreiheit, Rückforderung
Rechtsfrage: Klage mehrerer Unternehmen gegen die Europäische Kommission: Die Klägerinnen beantragen, - den Beschluss (EU) 2019/1352 der Kommission vom 2.4.2019 über die staatliche Beihilfe SA.44896 des Vereinigten Königreichs im Zusammenhang mit der Steuerbefreiung für konzerninterne Finanzierungen für beherrschte ausländische Unternehmen (CFC) für nichtig zu erklären; - hilfsweise, Art. 2 des angefochtenen Beschlusses für nichtig zu erklären, soweit dieser die Niederlassungsfreiheit der Klägerinnen nach Art. 49 AEUV und/oder die Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 63 AEUV verletzt, und - der Kommission die Kosten der Klägerinnen aufzuerlegen.
Vorinstanz: Unternehmen ./. Kommission
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2020 Nr. C 45 S. 48