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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 27/99 |
§§: | EStG § 58 Abs. 3, DBStÄndG DDR § 9 Abs. 1 Satz 3 |
Schlagwörter | Steuerabzugsbetrag, Zahnarzt, Aufnahme |
Rechtsfrage: | Ist die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit i.S.d. § 9 Abs. 1 Satz 3 DBStÄndG DDR schon dann zu bejahen, wenn ein (noch) angestellter Zahnarzt in den von ihm übernommenen und hergerichteten Praxisräumen während seines Arbeitsurlaubs im Dezember 1990 unentgeltliche ärztliche Behandlungen vornimmt? - Zulassung durch BFH |
Vorinstanz: | FG des Landes Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 10.11.1997 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 129/94 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 64 98 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.10.2002 |
Erledigungs-Az: | XI R 27/99 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 14 12 |