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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 38/19 (BFH)
§§: GewStG § 8 Nr. 5, KStG § 8 b Abs. 1, KStG § 8 b Abs. 5, EStG § 11 Abs. 1, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 4, EStG § 5, KAGG § 39 Abs. 1, KAGG § 40 Abs. 2
Schlagwörter Gewerbesteuer, Hinzurechnung, Dividende, Investmentfonds, Zufluss, Dividendenanspruch
Rechtsfrage: Transparenzprinzip des KAGG und Zuflusszeitpunkt bei Dividenden: Sind Dividendenausschüttungen von Investmentfonds bei bilanzierenden Steuerpflichtigen nach den allgemein geltenden Regelungen dann gewinnwirksam zu erfassen, wenn der Ausschüttungsanspruch zivilrechtlich entsteht? Führt das Transparenzprinzip nicht dazu, dass stattdessen darauf abzustellen ist, zu welchem Zeitpunkt der Investmentfonds die Dividenden bezogen hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 25.06.2019
Vorinstanz/AZ: 6 K 1543/16
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 12 88
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.08.2021
Erledigungs-Az: I R 38/19 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 01 92