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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 34/19 (BFH)
§§: EStG § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1, EStG § 6 Abs. 2
Schlagwörter Aktive Rechnungsabgrenzung, Geringe Bedeutung, Bilanzierung, Wahlrecht
Rechtsfrage: Besteht für Beträge von geringer Bedeutung (z.B. Versicherungen, Werbung, Kfz-Steuer) hinsichtlich der Bildung eines aktiven Rechnungsabgrenzungspostens ein Bilanzierungswahlrecht? Ist hinsichtlich der Frage, wann ein Fall von geringer Bedeutung vorliegt, eine analoge Anwendung der jeweiligen Grenze des § 6 Abs. 2 EStG möglich? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 08.11.2019
Vorinstanz/AZ: 5 K 1626/19
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 20 11 77
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.03.2021
Erledigungs-Az: X R 34/19
Erledigungs-Vermerk: Revision zum Teil begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Revision zum Teil unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 14 44