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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 31/19 (BFH)
§§: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a, SGB V § 65 a
Schlagwörter Krankenversicherung, Bonus, Beitragsrückerstattung, Kürzung, Vorsorgeaufwendungen
Rechtsfrage: Bonus und Selbstbehalt zur Förderung kostenbewussten Verhaltens: Inwieweit muss der als "Bonus" bezeichnete Betrag einer privaten Krankenversicherung als die Vorsorgeaufwendungen mindernder Betrag abgesetzt werden, obwohl im Rahmen einer Leistungsabrechnung "Selbstbehalte" in der gleichen Höhe gegengerechnet werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Thüringer FG
Vorinstanz/Datum: 23.05.2019
Vorinstanz/AZ: 3 K 74/19
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 21 00
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.12.2020
Erledigungs-Az: X R 31/19
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 09 32