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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs T-292/17 (EuG)
§§: AEUV Art. 108
Schlagwörter EG, EU, Beihilfe, Subvention, Nichtigkeit, Frankreich
Rechtsfrage: Klage eines Unternehmens gegen die Europäische Kommission: Die Klägerin beantragt, - den Beschluss der Europäischen Kommission vom 2.2.2017 (SA.26763 - [2014/C] -) über die von Frankreich durchgeführte Beihilferegelung für Busunternehmen in der Region Île-de-France für nichtig zu erklären, soweit diese Regelung darin als staatliche Beihilferegelung eingestuft wird, - der Europäischen Kommission die gesamten Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Vorinstanz: Unternehmen ./. Kommission
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2017 Nr. C 231 S. 41
Erledigendes Gericht: EuG
Erledigungs-Datum: 12.07.2019
Erledigungs-Az: Rs T-292/17