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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | V R 31/19 (BFH) | 
| §§: | KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9, GG Art. 7 | 
| Schlagwörter | Gemeinnützigkeit, Stipendium, Aberkennung | 
| Rechtsfrage: | Wurde einer anerkannten, allgemeinbildenden internationalen Ergänzungsschule zu Recht für das Jahr 2014 die Gemeinnützigkeit aberkannt, weil sie nach Auffassung des Finanzamts zu wenig Stipendien vergab und daher gegen das Sonderungsverbot nach den Besitzverhältnissen der Eltern i.S. von Art. 7 Abs. 4 Satz 3 GG i.V.m. § 118 Abs. 3 Satz 2 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen verstoßen hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 26.05.2021 | 
| Erledigungs-Az: | V R 31/19 | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 14 69 | 
