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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 59/04 |
§§: | AO 1977 § 218 Abs. 2, AO 1977 § 226, AO 1977 § 47, BGB § 387 |
Schlagwörter | Aufrechnung, Aufrechnungserklärung, Umbuchung, Umbuchungsmitteilung, Einverständnis |
Rechtsfrage: | Handelt es sich bei einer maschinellen Umbuchungsmitteilung des Finanzamts um eine wirksame Aufrechnungserklärung i.S. des § 226 AO 1977 i.V.m. §§ 387 ff BGB, wenn die Umbuchungsmitteilung den Hinweis enthält, dass im Fall des nicht vorliegenden Einverständnisses mit den Buchungen die Buchungswünsche anzugeben sind? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG des Landes Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 26.08.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 785/03 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 03 19 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.07.2005 |
Erledigungs-Az: | VII R 59/04 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 02 20 |