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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 17/18 (BFH)
§§: EStG § 10 f, EStG § 7 i, AO § 171 Abs. 10, AO § 175 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Baudenkmal, Steuerbegünstigung, Bescheinigung, Grundlagenbescheid, Änderung
Rechtsfrage: Rechtfertigt die Bescheinigung der Denkmalbehörde, die das Vorhandensein eines Baudenkmals bestätigt, aber die Prüfung der weiteren steuerlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Steuervergünstigung nach §§ 10 f, 7 i EStG der Finanzbehörde überantwortet, eine Änderung der bestandskräftigen Einkommensteuerbescheide gemäß § 171 Abs. 10 AO i.V.m. § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO, weil es für die Anwendung der Norm unerheblich ist, ob der Grundlagenbescheid nur über eine, nicht aber über alle steuerlich bedeutsamen Tatbestände entscheidet? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 26.04.2018
Vorinstanz/AZ: 6 K 726/16
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 10 70
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.02.2019
Erledigungs-Az: X R 17/18 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 08 59