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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VIII R 35/05 | 
| §§: | AO 1977 § 182 Abs. 3, AO 1977 § 181 Abs. 5 | 
| Schlagwörter | Richtigstellungsbescheid, Feststellungsfrist, Gewinnverteilung | 
| Rechtsfrage: | Kann ein Richtigstellungsbescheid nach § 182 Abs. 3 AO 1977 auch für Feststellungszeiträume ergehen, in denen der Rechtsvorgänger niemals Mitunternehmer war? - Ist die Regelung des § 181 Abs. 5 AO 1977 auch auf Richtigstellungsbescheide i.S. des § 181 Abs. 3 AO 1977 anwendbar? - Kann mit Hilfe eines Richtigstellungsbescheides nach § 182 Abs. 3 AO 1977 die Gewinnverteilung geändert werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG München | 
| Vorinstanz/Datum: | 04.05.2005 | 
| Vorinstanz/AZ: | 8 K 5288/02 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 34 06 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 04.06.2008 | 
| Erledigungs-Az: | IV R 78/05 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | abgegeben an IV. Senat - neues Aktenzeichen: IV R 78/05 - Revision unzulässig | 
