Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I R 19/15 (BFH) |
| §§: | KStG § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 |
| Schlagwörter | Organschaft, Ergebnisabführungsvertrag, Mindestlaufzeit, Rumpfwirtschaftsjahr, Rückwirkung, Finanzielle Eingliederung |
| Rechtsfrage: | Beginnt die fünfjährige Mindestlaufzeit eines Gewinnabführungsvertrags bei körperschaftsteuerlicher Organschaft nach § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KStG frühestens rückwirkend ab Gründung der Organgesellschaft oder ist auf die (auf einen Zeitpunkt vor Gründung der Organgesellschaft) rückwirkende finanzielle Eingliederung abzustellen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
| Vorinstanz/Datum: | 03.03.2015 |
| Vorinstanz/AZ: | 6 K 4332/12 K, F |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2015 S. 951 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 17 96 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 10.05.2017 |
| Erledigungs-Az: | I R 19/15 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 16 39 |