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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 65/05 |
§§: | KStG § 36, KStG § 37, GG Art. 14 Abs. 1 |
Schlagwörter | Halbeinkünfteverfahren, Umgliederung, Rückwirkung, Eigentum, Körperschaftsteuerminderung, Anrechnungsverfahren |
Rechtsfrage: | Verfassungsmäßigkeit der körperschaftsteuerlichen Umgliederungsregelungen - Übergang zum Halbeinkünfteverfahren: 1. Verstoßen die durch Art. 3 Nr. 22 StSenkG in das Körperschaftsteuergesetz eingefügten Regelungen in § 36 und § 37 KStG n.F. über die im Übergang vom Anrechnungsverfahren auf das Halbeinkünfteverfahren vorzunehmende Umgliederung der Teilbeträge des verwendbaren Eigenkapitals von Körperschaften gegen die verfassungsrechtlichen Grenzen einer Rückwirkung von belastenden Gesetzen? - 2. Handelt es sich bei dem in den Teilbeträgen des verwendbaren Eigenkapitals liegenden Körperschaftsteuerminderungspotenzial um eine in den Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG fallende Rechtsposition? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 09.06.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 2891/03 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 38 20 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.04.2011 |
Erledigungs-Az: | I R 65/05 |
Erledigungs-Vermerk: | Das Verfahren I R 65/05 ruht bis zur Entscheidung des BVerfG über die Verfassungsbeschwerde (1 BvR 2192/05) gegen das Urtel I R 107/04. |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 37 54, SIS 11 29 75 |