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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 23/07 |
§§: | EStG § 33 a Abs. 1, BSHG § 122, BSHG § 16 Satz 1, BGB § 1603 |
Schlagwörter | Unterhalt, Verlobte, Opfergrenze, Nichteheliche Lebensgemeinschaft |
Rechtsfrage: | Unterhalt an in nichtehelicher Gemeinschaft lebende Verlobte, die - wegen der Höhe der Einkünfte des Partners zu erwartenden Ablehnung - keine Sozialhilfe beantragt hat: Gebietet § 16 Satz 1 BSHG die Anwendung der Opfergrenze, oder ist wegen der sich aus § 122 BSHG ergebenden Zwangslage zur Unterhaltsgewährung die Anwendung der Opfergrenze ausgeschlossen, so dass die Hälfte des dem Partner zur Verfügung stehenden Nettoeinkommens bis zum Höchstbetrag abzugsfähig ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 20.02.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 206/05 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 21 74 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.05.2008 |
Erledigungs-Az: | III R 23/07 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 36 19 |