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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 10/19 (BFH)
§§: AO § 147 Abs. 1 Nr. 5, AO § 162 Abs. 1, AO § 162 Abs. 2
Schlagwörter Vergnügungsteuer, Schätzung
Rechtsfrage: Vergnügungsteuer bei Spielgeräten mit Geldgewinnmöglichkeit - Schätzungsbefugnis: Gehören Statistikstreifen von Geldspielautomaten zu den Grundaufzeichnungen i.S. des § 147 Abs. 1 Nr. 5 AO? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 13.06.2017
Vorinstanz/AZ: 6 K 6146/16
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 20 93
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.07.2022
Erledigungs-Az: II R 10/19 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 17 90