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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I B 47/01 |
§§: | KStG § 8 Abs. 3 Satz 2 |
Schlagwörter | Verdeckte Gewinnausschüttung, Gewinntantieme, außerordentlicher Ertrag, Gesellschafter-Geschäftsführer |
Rechtsfrage: | Handelt es sich bei einer Gewinntantieme an den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, die auf einem außerordentlichen Ertrag beruhte, der wirtschaftlich früheren Veranlagungszeiträumen zuzuordnen war, um verdeckte Gewinnausschüttungen? |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 13.02.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 1974/97 K |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.06.2002 |
Erledigungs-Az: | I B 47/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 02 90 |