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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 34/15 (BFH) |
§§: | UStG 2005 § 3 Abs. 1 b Satz 1 Nr. 3, Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 6, UStG 2005 § 17 Abs. 1, UStG 2005 § 10 Abs. 1 Satz 3 |
Schlagwörter | Unentgeltliche Zuwendung, Prämie, Geschenk, Treueprämie, Gutschein, Geringwertiges Wirtschaftsgut |
Rechtsfrage: | 1. Stellt die Lieferung von Sachprämien einer Brauerei an Bierkunden gegen Einsendung von gesammelten Treuepunkten, die diese nach Maßgabe der im Einzelhandel gekauften Biermenge im Rahmen einer Verkaufsförderaktion erhalten haben, eine unentgeltliche Zuwendung dar? - 2. Ist ungeachtet der zivilrechtlichen Ausgangslage auch im Lichte des umsatzsteuerlichen Gesetzeszwecks zu prüfen, ob ein Geschenk i.S.d. § 3 Abs. 1 b Satz 1 Nr. 3 UStG vorliegt? - 3. Steht die Vornahme von bloßen Alltagshandlungen, wie das Sammeln, Einkleben und Versenden von Treuepunkten, der Annahme eines Geschenks entgegen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 15.09.2015 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 1844/13 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 24 73 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |