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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 27/20 (BFH) |
§§: | EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, SGB IV § 28 f Abs. 2, EStG § 37 b |
Schlagwörter | Arbeitslohn, Arbeitnehmeranteil, Nacherhebung, Sozialversicherung, Pauschale, Lohnsteuer |
Rechtsfrage: | Führt die Nachentrichtung von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung durch den Arbeitgeber über (pauschale) sozialversicherungsrechtliche Summenbescheide nach § 28 f Abs. 2 SGB IV zu Arbeitslohn? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 24.01.2020 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 1041/17 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 22 48 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.06.2023 |
Erledigungs-Az: | VI R 27/20 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 23 14 10 |