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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 61/01 |
§§: | EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 a, EStG § 12 Nr. 2, EStG § 33, EStG § 33 a, GG Art. 3, GG Art. 6 Abs. 1 |
Schlagwörter | Dauernde Last, Versorgung, Existenzminimum, Unterhalt, Nießbrauch |
Rechtsfrage: | Im Zusammenhang mit einem Nießbrauchsverzicht vereinbarte Versorgungsleistungen an die (in einem Altenpflegeheim untergebrachte) Schwiegermutter als dauernde Last oder nach § 12 Nr. 2 EStG nicht abziehbare Unterhaltszuwendungen. Ist es verfassungsrechtlich geboten, das Existenzminimum sämtlicher Familienmitglieder steuerfrei zu belassen; müssen deshalb die notwendigen Leistungen (Elternbetreuungskosten) an unterstützungsbedürftige Familienmitglieder das steuerpflichtige Einkommen mindern? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 28.09.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 7225/99 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 82 61 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 13.12.2005 |
Erledigungs-Az: | X R 61/01 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 16 44 |