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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I B 151/00 |
§§: | AO § 233 a, EGAO Art. 97 § 1 Abs. 6 |
Schlagwörter | Verzinsung, Verfassung, Nachforderungszinsen |
Rechtsfrage: | Ist die Anwendung des § 233 a i.d.F. des JStG 1997 auf alle am 28.12.1996 "anhängigen" Fälle verfassungsgemäß? |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 22.08.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 1916/97 AO |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2000 S. 1292 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 61 63 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 07.02.2001 |
Erledigungs-Az: | I B 151/00 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 75 39 |