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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 26/08 |
§§: | EStG § 74 Abs. 1, BSHG § 91 Abs. 2, BGB § 1610 Abs. 2 |
Schlagwörter | Abzweigung, Sozialhilfeträger, Kindergeld, Unterhalt |
Rechtsfrage: | Notwendige Abzweigung des Kindergeldes an den Sozialhilfeträger, wenn dieser die Kosten der Heimunterbringung für das volljährige behinderte, vollstationär untergebrachte Kind trägt, und die Mutter nur partielle Unterhaltsleistungen erbringt (mtl. Unterhaltsbeitrag, mtl. Aufwendungen für Kleidung, Haushaltsaufnahme an den Wochenenden und Feiertagen sowie Fahrtkosten)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Thüringer FG |
Vorinstanz/Datum: | 13.02.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 177/07 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2008 S. 865 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 26 87 |
Erledigungs-Vermerk: | Das Verfahren III R 26/08 ruht gemäß Beschluss vom 19.8.2008 bis zur Entscheidung des BFH in den Verfahren III R 6/07, III R 20/07, III R 36-39/07. - Zurücknahme der Revision |