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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI B 114/98 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 S. 1 |
Schlagwörter | Werbungskosten, häusliches Arbeitszimmer, Fachliteratur, Lehrer |
Rechtsfrage: | Sind Aufwendungen einer Lehrerin während ihres Erziehungsurlaubs für Fachliteratur, Besorgungsfahrten und für das häusliche Arbeitszimmer als Werbungskosten abziehbar? |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 13.02.1998 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 1729/97 E |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1998 S. 939 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 98 15 51 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.07.1999 |
Erledigungs-Az: | VI B 114/98 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision zugelassen - neues Aktenzeichen: VI R 137/99 - erledigt durch BFH-Urteil vom 22.7.2003 - VI R 137/99 |