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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 16/14 (BFH) |
§§: | FGO § 110 Abs. 2, FGO § 110 Abs. 1 Satz 1, AO § 174 Abs. 4 |
Schlagwörter | Rechtskraft, Änderungsvorschrift, Bindungswirkung |
Rechtsfrage: | Steht die Regelung des § 110 FGO einer Änderung nach § 174 Abs. 4 AO entgegen, wenn sich zwei rechtskräftige Urteile zum gleichen Sachverhalt aber zu verschiedenen Veranlagungszeiträumen in unvereinbarer Weise gegenüberstehen und dies dazu führt, dass derselbe steuerliche Sachverhalt der Besteuerung mehrfach unterworfen wird? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 12.03.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 2499/12 E |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2014 S. 980 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 15 04 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 27.09.2016 |
Erledigungs-Az: | VIII R 16/14 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 05 92 |