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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 23/15 (BFH) |
§§: | EStG § 20 Abs. 6 Satz 1, EStG § 43 a Abs. 3, EStG § 20 Abs. 2, EStG § 23 Abs. 3, EStG § 32 d Abs. 4 |
Schlagwörter | Verlustverrechnung, Verlustvortrag, Antragsveranlagung, Kapitalertragsteuer |
Rechtsfrage: | Verlustverrechnung gemäß § 20 Abs. 6 EStG im Rahmen der Antragsveranlagung des § 32 d Abs. 4 EStG unter Berücksichtigung bestehender "Altverluste": Hat im Rahmen der Veranlagung eine depotübergreifende Verrechnung der laufenden Verluste nach den Regeln des § 43 a Abs. 3 EStG zu erfolgen und ist hieran mit der Verrechnung der "Altverluste" gemäß § 23 Abs. 3 Sätze 9 und 10 EStG anzuknüpfen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 19.03.2015 |
Vorinstanz/AZ: | 16 K 4467/12 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 18 27 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.08.2017 |
Erledigungs-Az: | VIII R 23/15 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 21 27 |