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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | III R 30/20 (BFH) | 
| §§: | EStG § 3 Nr. 33, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 5, EStG § 10 Abs. 2 Nr. 1, EStG § 9 c, EStG § 4 f | 
| Schlagwörter | Kinderbetreuung, Sonderausgabe, Abzugsbeschränkung | 
| Rechtsfrage: | Sind als Sonderausgaben abziehbare Kinderbetreuungskosten um steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zu kürzen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg | 
| Vorinstanz/Datum: | 06.05.2020 | 
| Vorinstanz/AZ: | 1 K 3359/17 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 21 09 94 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 14.04.2021 | 
| Erledigungs-Az: | III R 30/20 | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 11 55 | 
