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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 38/10 (BFH) |
§§: | EStG 2004 § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2, EStG 2004 § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b, EStG 2005 § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa, EStG 2005 § 3 Nr. 3 |
Schlagwörter | Pensionskasse, Grenzgänger, Kapitalabfindung, Lebensversicherung, Zinsen, Sonstige Einkünfte, Steuerfreiheit |
Rechtsfrage: | Ist die von einer Schweizer Pensionskasse an einen deutschen Grenzgänger anlässlich seiner vorzeitigen Pensionierung aus dem freiwilligen überobligatorischen Bereich erbrachte einmalige Kapitalabfindung als Lebensversicherung zu behandeln und sind die darin enthaltenen Zinsen nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG 2004 steuerfrei? Handelt es sich bei der aus dem Obligatorium erfolgten Kapitalabfindung um eine aus der gesetzlichen Rentenversicherung erbrachte Leistung nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG 2005 und ist diese nach § 3 Nr. 3 EStG 2005 steuerfrei? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 28.04.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 4156/08 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 08 02 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.11.2014 |
Erledigungs-Az: | VIII R 38/10 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 12 96 |