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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 18/14 (BFH) |
§§: | AO § 173 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 17, EStG § 10 d |
Schlagwörter | Änderung, Verlust, Wesentliche Beteiligung, Grobes Verschulden, Grobe Fahrlässigkeit |
Rechtsfrage: | Stellt das "schlichte Vergessen" der Eintragung eines bei der Erstellung der Einkommensteuer-Erklärung berechneten Verlustbetrags (§ 17 EStG) in die Anlage GSE eine "grobe Fahrlässigkeit" i.S. des § 173 AO dar? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 23.01.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 2198/11 F |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 28 66 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.02.2015 |
Erledigungs-Az: | IX R 18/14 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 13 73 |