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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 8/07
§§: EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 8 Abs. 1, EStG § 11 Abs. 1, LStDV § 2 Abs. 1
Schlagwörter Umlagezahlung, Zukunftssicherung, Arbeitslohn, Zufluss
Rechtsfrage: Sind Umlagezahlungen des Arbeitgebers an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) im jeweiligen Zahlungszeitraum gegenwärtig zufließender Arbeitslohn, weil der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Mittel zur Verfügung stellt, die dieser zum Zweck seiner Zukunftssicherung verwendet und er gegen die Versorgungseinrichtung einen Rechtsanspruch auf Leistung erwirbt oder sind die Umlagen wegen der fehlenden Bereicherung des Arbeitnehmers wie Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht steuerbar und deshalb kein Arbeitslohn, weil sie allein dazu dienen, die Auszahlungen der VBL an ihre gegenwärtigen Versorgungsempfänger zu finanzieren, die Werthaltigkeit der Versorgungsanwartschaft zum Zeitpunkt der Umlagezahlung völlig unbestimmt ist und die Umlage keinen Einfluss auf die Höhe der Leistungszusage hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 11.01.2007
Vorinstanz/AZ: 11 K 307/06
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 13 87
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.05.2009
Erledigungs-Az: VI R 8/07
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 22 16