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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 35/05 |
§§: | AO 1977 § 182 Abs. 3, AO 1977 § 181 Abs. 5 |
Schlagwörter | Richtigstellungsbescheid, Feststellungsfrist, Gewinnverteilung |
Rechtsfrage: | Kann ein Richtigstellungsbescheid nach § 182 Abs. 3 AO 1977 auch für Feststellungszeiträume ergehen, in denen der Rechtsvorgänger niemals Mitunternehmer war? - Ist die Regelung des § 181 Abs. 5 AO 1977 auch auf Richtigstellungsbescheide i.S. des § 181 Abs. 3 AO 1977 anwendbar? - Kann mit Hilfe eines Richtigstellungsbescheides nach § 182 Abs. 3 AO 1977 die Gewinnverteilung geändert werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 04.05.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 5288/02 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 34 06 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 04.06.2008 |
Erledigungs-Az: | IV R 78/05 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | abgegeben an IV. Senat - neues Aktenzeichen: IV R 78/05 - Revision unzulässig |