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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 25/20 (BFH)
§§: UStG § 4 Nr. 17 Buchst. b, RL 2006/112/EG Art. 132 Abs. 1 Buchst. g, RL 2006/112/EG Art. 134 Buchst. b
Schlagwörter Beförderungsleistung, Krankentransport, Steuerfreiheit, Wettbewerb
Rechtsfrage: Besteuerung der Beförderung von kranken und verletzten Personen: Erfordert es § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG, dass die vorhandenen, besonderen Einrichtungen eines Fahrzeuges auch tatsächlich Verwendung im Rahmen des Transports finden? Kommt eine unmittelbare Anwendung des Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL in Betracht und wird diese Anwendung auch nicht durch Art. 134 Buchst. b MwStSystRL ausgeschlossen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 10.10.2019
Vorinstanz/AZ: 5 K 2662/16 U
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 17 68
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.08.2022
Erledigungs-Az: XI R 25/20
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an das FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 21 69