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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 24/20 (BFH)
§§: UStG § 12 Abs. 2, UStG § 12 Abs. 1, UStG § 3 Abs. 1, UStG § 3 Abs. 9, DVO (EU) Nr. 282/2011 Art. 6
Schlagwörter Ermäßigter Steuersatz, Kantine, Restaurantleistungen, Einheitliche Leistung
Rechtsfrage: Besteuerung der Umsätze aus dem Verkauf von Kantinenmahlzeiten: Ist für Zeiträume nach Ergehen der MwSt-DVO am 15.3.2011 die Art der Speisenzubereitung noch als qualifizierendes Dienstleistungselement bei der Einordnung der Speisenlieferung als Restaurationsleistung anzusehen? Welche Rolle spielt die Zurverfügungstellung von Mobiliar durch den leistenden Unternehmer? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 05.02.2020
Vorinstanz/AZ: 5 K 1604/19
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 21 09 18
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.10.2021
Erledigungs-Az: XI R 24/20 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an das FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 06 25