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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 44/07 (BFH) |
§§: | EStG § 34, EStG § 32 b |
Schlagwörter | Außerordentliche Einkünfte, Ermäßigter Steuersatz, Progressionsvorbehalt, Arbeitslosengeld, Berechnungsmethode |
Rechtsfrage: | In welcher Art und Weise sind dem Progressionsvorbehalt unterliegende Einnahmen (hier: Arbeitslosengeld) im Rahmen der Ermittlung der ermäßigten Einkommensteuer gemäß § 34 EStG zu berücksichtigen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 03.07.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 2192/01 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 34 07 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.01.2008 |
Erledigungs-Az: | VI R 44/07 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 12 30 |