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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 37/05 |
§§: | AO 1977 § 181 Abs. 5, EStG § 10 d Abs. 3 Satz 4 |
Schlagwörter | Verlustfeststellung, Feststellungsfrist |
Rechtsfrage: | Konnte noch nach Ablauf der Feststellungsfrist ein geänderter Verlustfeststellungsbescheid zum 31.12.1990 erlassen werden, wenn für die Einkommensteuer 1991 die Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen war? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 18.03.2004 |
Vorinstanz/AZ: | VI 354/2003 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 22 02 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.06.2007 |
Erledigungs-Az: | XI R 37/05 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 00 61 |