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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 52/17 (BFH)
§§: EStG § 4 e Abs. 3 Satz 3, EStG § 6 a, EStG § 5 Abs. 1 Satz 1
Schlagwörter Pensionsrückstellung, Auflösung, Bilanz, Betriebsausgabe
Rechtsfrage: Ist bei der Auflösung einer Pensionsrückstellung i.S. des § 4 e Abs. 3 Satz 3 EStG auf den Bilanzansatz des vorangegangenen Wirtschaftsjahres abzustellen? In welcher Höhe führt die Zahlung an den Pensionsfonds zu sofort abzugsfähigen Betriebsausgaben oder zu einer Verteilung auf die folgenden 10 Wirtschaftsjahre gemäß § 4 e Abs. 3 Satz 3 EStG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 04.10.2017
Vorinstanz/AZ: 6 K 3285/14
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 07 23
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.11.2019
Erledigungs-Az: XI R 52/17
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Abweisung der Klage
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 03 42