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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 94/96 |
§§: | EStG § 22 Nr. 3, EStG § 15 Abs. 2, EStG § 4 Abs. 3, FGO § 76 Abs. 1 |
Schlagwörter | Provision, Versicherungsvertreter, Sonstige Leistung, Betriebseinnahme, Eigenleistung |
Rechtsfrage: | Provisionen für den Abschluß eigener Lebensversicherungen als sonstige Einkünfte gem. § 22 Nr.3 EStG bzw. als Einnahmen aus einer Tätigkeit als Versicherungsvertreter (Abschluß eines "Mitarbeitervertrages" mit der Versicherungsagentur allein zum Zwecke der Zahlung dieser Eigenprovisionen)? - Zulassung durch BFH |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 25.01.1995 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 2090/94 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 27.05.1998 |
Erledigungs-Az: | X R 94/96 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 98 20 58 |