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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 41/02 |
§§: | EStG § 8 Abs. 3, EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Arbeitslohn, Geldwerter Vorteil, PKW, Endpreis, Rabattfreibetrag, Kraftfahrzeug |
Rechtsfrage: | Ist bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Teils des Jahreswagenrabatts als maßgeblicher Letztverbraucher-Endpreis der Angebotspreis am Geschäftssitz des Arbeitgebers oder am Sitz der Fertigung anzusetzen oder der nach Abschluss des Verkaufsgesprächs um den Händlerrabatt gekürzte Preis und ist dieser Endpreis dann nochmals um 4 v.H. zu mindern? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 13.02.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 1065/98 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2001 S. 746 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 78 26 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 05.09.2006 |
Erledigungs-Az: | VI R 41/02 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 40 96 |