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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 2/03
§§: BewG § 129 Abs. 1, BewG DDR § 10, BewG DDR § 52 Abs. 1, BewDV § 33 Abs. 2, AO 1977 § 162
Schlagwörter Einheitsbewertung, Grundbesitz, Betriebsgrundstück, Beitrittsgebiet, Gemeiner Wert, Sachwertverfahren, Schätzung
Rechtsfrage: Bewertung eines Betriebsgrundstücks im Beitrittsgebiet im Sachwertverfahren zu Wertverhältnissen auf 1.1.1935. Ist der gemeine Wert des Grundstücks, auf dem im Jahr 1996 ein Gebäude nach dem Rasterprinzip errichtet wurde und das im Streitfall als Autoteilemarkt mit Sofortmontagewerkstatt genutzt wird, entsprechend dem gleichlautenden Ländererlass vom 21.5.1993 (BStBl I 1993 S. 467) zu ermitteln, auch wenn das Gebäude wegen seiner besonderen Rasterbauweise und Multifunktionalität weder eindeutig eine Werkhalle bzw. Werkstatt noch ein SB-Markt ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Thüringer FG
Vorinstanz/Datum: 11.07.2002
Vorinstanz/AZ: II 430/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 03 70
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.05.2005
Erledigungs-Az: II R 2/03 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 02 37