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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 111/00 |
§§: | UmwStG § 20, UmwStG § 21, EStG § 17 |
Schlagwörter | Anschaffungskosten, Wesentliche Beteiligung, Umwandlung, Buchwert, Einbringungsgeborene Anteile, Veräußerungsgewinn |
Rechtsfrage: | Ist der Ansatz in der Umwandlungsbilanz, der den steuerrechtlichen Vorschriften nicht entspricht, bindend für die Ermittlung der Anschaffungskosten der GmbH-Beteiligung (einbringungsgeborene Anteile) im Rahmen der Ermittlung des Veräußerungsgewinns/Veräußerungsverlustes? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 28.09.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 19/97 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 73 06 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.10.2001 |
Erledigungs-Az: | I R 111/00 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 62 13 |