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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 8/10 (BFH)
§§: EStG § 5 Abs. 1, HGB § 249 Abs. 1 Satz 1, AO § 162
Schlagwörter Versicherungsvertreter, Rückstellung, Erfüllungsrückstand, Nachbetreuung
Rechtsfrage: Rückstellung eines Versicherungsvertreters für Nachbetreuungskosten: Kann ein Versicherungsvertreter aufgrund der Verpflichtung zur Pflege von Versicherungsverträgen, für die er nur - einmalige - Abschlussprovisionen erhalten hat, Rückstellungen wegen Erfüllungsrückstands bilden? - Revision Finanzamt: Stellt die Nachbetreuung laufender Versicherungsverträge für den Versicherungsvertreter keine wirtschaftlich wesentliche Verpflichtung dar? - Revision Kläger: Ist der Höhe nach ein Nachbetreuungsaufwand von zwei Stunden je Wirtschaftsjahr und Vertrag gerechtfertigt? Erforderliche Einholung eines Sachverständigengutachtens? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 25.02.2010
Vorinstanz/AZ: 6 K 1571/07
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 19 82
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.07.2011
Erledigungs-Az: X R 8/10 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 36 44