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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IV R 61/07 (BFH) | 
| §§: | EStG § 15 a, UmwStG § 14 | 
| Schlagwörter | Umwandlung, Rückwirkung, Verlust, Kommanditist, negatives Kapitalkonto | 
| Rechtsfrage: | Abgrenzung ausgleichsfähiger und verrechenbarer Verluste i.S. des § 15 a EStG bei rückwirkendem Formwechsel einer GmbH in eine Personengesellschaft und gleichzeitigem Beschluss zur Festlegung einer erhöhten Hafteinlage: Sind Verluste, die nach dem Umwandlungsstichtag entstanden sind, aufgrund der in § 14 UmwStG vorgesehenen Rückwirkungsmöglichkeit als ausgleichsfähig i.S. des § 15 a Abs. 1 Satz 2 EStG zu qualifizieren? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG des Landes Sachsen-Anhalt | 
| Vorinstanz/Datum: | 12.07.2007 | 
| Vorinstanz/AZ: | 1 K 456/05 | 
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2007 S. 1888 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 37 58 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 03.02.2010 | 
| Erledigungs-Az: | IV R 61/07 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 19 13 | 
