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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 81/06 |
§§: | EStG § 42 d, EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 8 Abs. 2 Satz 4 |
Schlagwörter | Haftung, PKW-Überlassung, Gesellschafter-Geschäftsführer, Arbeitnehmer, 1 v.H.-Regelung, Kraftfahrzeug |
Rechtsfrage: | Ist ein beherrschender GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer aufgrund seines Anstellungsvertrags und der darin eingeräumten Arbeitnehmerrechte steuerrechtlich nichtselbständig tätig oder wegen seiner Mehrheitsbeteiligung und der damit verbundenen Weisungsunabhängigkeit selbständig tätig mit der Folge, dass für die ihm unentgeltlich überlassenen Firmenfahrzeuge für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie für Privatfahrten insoweit kein geldwerter Vorteil nach der 1 v.H.-Regelung der Lohnsteuer zu unterwerfen ist und deshalb eine Haftungsinanspruchnahme der Arbeitgeberin ausscheidet? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 10.11.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 15/06 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 05 49 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.04.2009 |
Erledigungs-Az: | VI R 81/06 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 20 87 |