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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 39/02 |
§§: | EigZulG § 2 Abs. 1 |
Schlagwörter | Baugenehmigung, Schwarzbau, Eigenheimzulage |
Rechtsfrage: | Bauten ohne Baugenehmigung - Gewährung der Eigenheimzulage bei Erwerb eines in den dreißiger Jahren des vergangenen Jahrhunderts ohne Baugenehmigung errichteten - im heutigen bewertungsrechtlichen Außenbereich liegenden - Wohnhauses, dessen bisherige und noch andauernde Nutzung zu Wohnzwecken von der zuständigen Baugenehmigungsbehörde geduldet wurde bzw. wird - Fällt ein Wohnhaus, das möglicherweise ohne Baugenehmigung errichtet wurde, das aber aufgrund des Rechtsinstituts der Verwirkung nicht mehr materiell-rechtlich beseitigt werden kann, unter die Begünstigung des EigZulG - Feststellungslast? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 19.07.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 378/98 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2002 S. 1014 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 88 97 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.01.2004 |
Erledigungs-Az: | III R 39/02 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 16 91 |