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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 1 BvR 2422/17 (BVerfG) |
§§: | AO § 233 a, AO § 238, GG Art. 2 Abs. 1, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 20 Abs. 3 |
Schlagwörter | Verzinsung, Zinsen, Zinssatz, Höhe, Nachzahlungszinsen, Gewerbesteuer, Verfassung |
Rechtsfrage: | Ist der gesetzliche Zinssatz des § 238 Abs. 1 AO i.d.F. der Bekanntmachung vom 1.10.2002 (BGBl 2002 I S. 3866), zuletzt geändert durch Art. 10 Nr. 17 des JStG 2007 vom 13.12.2006 (BGBl 2006 I S. 2878), von einhalb Prozent für jeden Monat für Verzinsungszeiträume nach dem 31.12.2011 verfassungswidrig? - Verfassungsbeschwerde |
Vorinstanz: | Bayerischer Verwaltungsgerichtshof |
Vorinstanz/Datum: | 10.08.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 4 ZB 17.279 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 08.07.2021 |
Erledigungs-Az: | 1 BvR 2422/17 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 14 23 |