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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 23/17 (BFH)
§§: KraftStG § 3 d Abs. 1 Satz 1, KraftStG § 3 d Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, KraftStG § 3 d Abs. 4, KraftStG § 9 Abs. 2, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Kraftfahrzeugsteuer, Elektroauto, Steuerbefreiung, Zulassung, Gleichbehandlung
Rechtsfrage: Umrüstung eines Fahrzeugs zum Elektroauto - Steuerbefreiung - erstmalige Zulassung: Ist ein Fahrzeug auch dann gemäß § 3 d KraftStG von der Kraftfahrzeugsteuer zu befreien, wenn es zum reinen Elektrofahrzeug umgerüstet und als solches zum Straßenverkehr zugelassen wurde? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 27.04.2017
Vorinstanz/AZ: 6 K 18/17
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 11 04
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 05.07.2018
Erledigungs-Az: III R 42/17
Erledigungs-Vermerk: abgegeben an III. Senat - neues Aktenzeichen: III R 42/17
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 18 17 57