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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 2 BvR 1608/12 (BVerfG)
§§: AO § 233 a, AO § 237, KStG 2002 § 10 Nr. 2, GG Art. 3 Abs. 1, GewStG 2002 § 7
Schlagwörter Zinsen, Erstattung, Nachzahlung, Gewerbesteuer, Steuerpflicht, Abziehbarkeit
Rechtsfrage: Abziehbarkeit von Nachzahlungszinsen und Steuerpflicht von Erstattungszinsen bei Kapitalgesellschaften - Verfassungsbeschwerde
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 15.02.2012
Vorinstanz/AZ: I B 97/11
Vorinstanz/Fundstelle: BFHE 236 S. 458
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 07 31
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 12.05.2015
Erledigungs-Az: 2 BvR 1608/12
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen