
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 7/05 |
§§: | EStG § 10 Abs. 3 Nr. 2, EStG § 3 Nr. 62 |
Schlagwörter | Sonderausgabe, Vorwegabzug, Kürzung, Abfindung |
Rechtsfrage: | Steht den Klägern bei der Ermittlung der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen der ungekürzte Vorwegabzug zu, weil sie im Streitjahr keine Versorgungsleistungen i.S. des § 3 Nr. 62 EStG empfangen haben und nicht zum Personenkreis des § 10 c Abs. 3 Nr. 1 oder 2 EStG gehörten oder zählt eine im Streitjahr bezogene Abfindung des früheren Arbeitgebers zu den Einnahmen i.S. des § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 EStG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin |
Vorinstanz/Datum: | 08.02.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 7342/03 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 22 98 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.09.2006 |
Erledigungs-Az: | X R 7/05 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 48 09 |