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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-531/17 (EuGH)
§§: RL 2006/112/EG Art. 138
Schlagwörter EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Steuerhinterziehung, innergemeinschaftliche Lieferung, innergemeinschaftlicher Erwerb, innergemeinschaftliches Verbringen, Steuerbefreiung
Rechtsfrage: 1. Ist die Steuerbefreiung nach Art. 138 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem für ein innergemeinschaftliches Verbringen aus einem Mitgliedstaat zu versagen, wenn der dieses Verbringen in einen anderen Mitgliedstaat bewirkende Steuerpflichtige im anderen Mitgliedstaat zwar den mit dem innergemeinschaftlichen Verbringen zusammenhängenden innergemeinschaftlichen Erwerb erklärt, jedoch bei einem späteren steuerpflichtigen Umsatz mit den betroffenen Gegenständen im anderen Mitgliedstaat eine Steuerhinterziehung begeht, indem er zu Unrecht eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung aus diesem anderen Mitgliedstaat erklärt? - 2. Ist für die Antwort auf die Frage 1 maßgeblich, ob der Steuerpflichtige im Zeitpunkt des innergemeinschaftlichen Verbringens bereits den Vorsatz gefasst hat, hinsichtlich eines späteren Umsatzes mit diesen Gegenständen eine Steuerhinterziehung zu begehen?
Vorinstanz: Verwaltungsgerichtshof (Österreich)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2017 Nr. C 412 S. 15
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 14.02.2019
Erledigungs-Az: Rs C-531/17
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 00 55