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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-700/17 (EuGH)
§§: UStG § 4 Nr. 14 Buchst. a, UStG § 4 Nr. 14 Buchst. b, RL 2006/112/EG (MwStSystRL) Art. 132 Abs. 1 Buchst. b, RL 2006/112/EG (MwStSystRL) Art. 132 Abs. 1 Buchst. c
Schlagwörter EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Steuerbefreiung medizinische Analysen, Facharzt klinische Chemie und Laboratoriumsdiagnostik
Rechtsfrage: Beurteilt sich die Steuerfreiheit von Heilbehandlungen eines Facharztes für klinische Chemie und Laboratoriumsdiagnostik im Bereich der Humanmedizin unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL oder nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL? Setzt die Anwendbarkeit von Art. 132 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL - falls diese Bestimmung anwendbar ist - ein Vertrauensverhältnis zwischen dem Arzt und der behandelten Person voraus?
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 11.10.2017
Vorinstanz/AZ: XI R 23/15
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 22 19
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 18.09.2019
Erledigungs-Az: Rs C-700/17
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 15 33