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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 1/20 (BFH) |
§§: | EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 |
Schlagwörter | Spekulationsgeschäft |
Rechtsfrage: | Sind Verluste aus Geschäften mit sog. Knock-out-Produkten steuerlich nicht als Werbungskosten anzuerkennen, wenn im Zeitpunkt des vertraglich bestimmten Ereignisses das Produkt ohne Zutun des Stpfl. wertlos verfällt? - Das Verfahren IX R 39/15 ist durch Beschluss vom 1.6.2016 bis zur Entscheidung des BVerfG in dem Verfahren 2 BvR 217/16 ausgesetzt. Da die Verfassungsbeschwerde vom BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen wurde (BVerfG-Beschluss vom 5.7.2019 2 BvR 217/16), wird das Verfahren IX R 39/15 wieder aufgenommen und unter dem Az. IX R 1/20 fortgeführt. - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 25.02.2015 |
Vorinstanz/AZ: | 15 K 4038/13 E, F |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.05.2020 |
Erledigungs-Az: | IX R 1/20 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Historisches Az: IX R 39/15 -- Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 16 70 |