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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 2 BvR 92/09 (BVerfG)
§§: EStG 1997 § 10 Abs. 3
Schlagwörter Anwendung, Fortgeltung, Sonderausgabe, Veranlagungszeitraum, Verfassung, Versicherung, Vorsorge, Vorsorgeaufwand
Rechtsfrage: Kein weiterer Abzug von Vorsorgeaufwendungen im Veranlagungszeitraum 1997 - Verfassungsbeschwerde -
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 26.11.2008
Vorinstanz/AZ: X R 20/04
Vorinstanz/Fundstelle: BFH/NV 2009 S. 382
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 05 98
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 09.07.2009
Erledigungs-Az: 2 BvR 92/09
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen