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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 60/04
§§: GewStG § 2 Abs. 2 Satz 3, GG Art. 19 Abs. 4, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 20 Abs. 2 Satz 2, GG Art. 12 Abs. 1, AO 1977 § 363 Abs. 2 Satz 2
Schlagwörter Ruhen des Verfahrens, Rückwirkungsverbot, Treu und Glauben, Gleichheitsgrundsatz, Mehrmütterorganschaft
Rechtsfrage: Mehrmütterorganschaft: Verstößt die rückwirkende Abschaffung der gewerbesteuerlichen Mehrmütterorganschaft durch das Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 27.11.2002
Vorinstanz/AZ: 16 K 1189/01 F
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2003 S. 559
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 21 12
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.07.2007
Erledigungs-Az: I R 60/04 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 00 70