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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 64/11 (BFH)
§§: StromStG § 9, StromStG § 2 Abs. 4
Schlagwörter Stromsteuer, Produzierendes Gewerbe, Erlaubnis
Rechtsfrage: Wird Strom von einem dem Produzierenden Gewerbe zuzuordnenden Unternehmen, das eine Erlaubnis nach § 9 Abs. 4 StromStG besitzt, zu betrieblichen Zwecken entnommen, wenn dieser in den Räumen des Unternehmens einem Subunternehmen, das im Rahmen der Gesamtproduktion einzelne Produktionsschritte ausführt, zur Verfügung gestellt wird? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 21.09.2011
Vorinstanz/AZ: 14 K 145/10
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 38 49
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.09.2013
Erledigungs-Az: VII R 64/11
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 30 71