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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 92/97
§§: Europarat-Abkommen Art. 18
Schlagwörter Europarat, Beamter
Rechtsfrage: Sind die Einnahmen eines für den Europarat in Straßburg selbständig Tätigen, der im Inland unbeschränkt steuerpflichtig ist, nach Art. 18 Buchst. b des Europarat-Abkommens steuerfrei, weil er "Beamter" im Sinne dieser Bestimmung ist? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 06.08.1997
Vorinstanz/AZ: 2 K 334/94
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.08.1998
Erledigungs-Az: IV R 75/97
Erledigungs-Vermerk: neues Az: IV R 75/97
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 98 23 55