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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 25/08
§§: AO § 227, ErbStG § 13 a Abs. 5 Nr. 1
Schlagwörter Erbschaftsteuer, Freibetrag, Erlass, Insolvenz, Nachversteuerung
Rechtsfrage: Verlust ererbten Betriebsvermögens durch Insolvenz innerhalb der Behaltefrist des § 13 a Abs. 5 ErbStG: Fällt der Freibetrag mit Wirkung für die Vergangenheit weg, wenn innerhalb der Behaltensfrist von fünf Jahren nach dem Erbanfall das Insolvenzverfahren über das Betriebsvermögen eröffnet worden ist? Liegen sachliche Billigkeitsgründe für den Erlass von Erbschaftsteuer vor? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 28.02.2008
Vorinstanz/AZ: 3 K 3877/07 Erb
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 23 55
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 04.02.2010
Erledigungs-Az: II R 25/08
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 09 17