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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 2 BvR 221/17 (BVerfG) |
§§: | EStG § 26, EStG § 26 b, EStG § 32 a, EStG § 33, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 6 Abs. 1 |
Schlagwörter | Alleinerziehend, Außergewöhnliche Belastung, Ehe, Existenzminimum, Familie, Gleichheit, Grundtarif, Krankheitskosten, Splittingtarif, Verfassung |
Rechtsfrage: | Keine Besteuerung Alleinerziehender nach dem Splittingtarif - Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen - Verfassungsbeschwerde - |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 29.09.2016 |
Vorinstanz/AZ: | III R 62/13 |
Vorinstanz/Fundstelle: | BStBl 2017 II S. 259 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 26 25 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 18.09.2018 |
Erledigungs-Az: | 2 BvR 221/17 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |