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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I B 28/02
§§: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2
Schlagwörter Darlehen, GmbH, Gesellschafter-Geschäftsführer, verdeckte Gewinnausschüttung, Gesellschafterdarlehen
Rechtsfrage: Führen Darlehensgewährungen einer GmbH an ihre vermögenslosen Gesellschafter-Geschäftsführer in Form von Sollbuchungen auf den Verrechnungskonten, die auf die vereinbarten Gehälter übersteigenden Auszahlungen beruhen, zu verdeckten Gewinnausschüttungen, wenn die Aussicht auf Rückzahlung der Beträge schon im Zeitpunkt der Darlehenshingabe sehr gering war?
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 29.11.2001
Vorinstanz/AZ: 6 K 210/99
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.12.2002
Erledigungs-Az: I B 28/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig