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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 13/07 (BFH) |
§§: | AO § 175 Abs. 1 Nr. 2, FördG § 4 Abs. 1 Satz 5, FördG § 3 Satz 1 |
Schlagwörter | Sonderabschreibungen, Anzahlung, Bauvertrag, Rückabwicklung |
Rechtsfrage: | Rückgängigmachung eines Bauvertrags als rückwirkendes Ereignis - Stellt die im Jahr 1998 erfolgte Rückgängigmachung eines für die Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses abgeschlossenen Bauvertrags ein rückwirkendes Ereignis i.S. von § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO dar, wenn zuvor (im Jahr 1992) Sonderabschreibungen auf Anzahlungen gemäß § 4 Abs. 1 Satz 5 FördG aufgrund dieses Bauvertrags in Anspruch genommen wurden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 24.01.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 1414/03 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 22 19 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.06.2009 |
Erledigungs-Az: | IX R 13/07 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 32 49 |