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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I B 28/02 |
| §§: | KStG § 8 Abs. 3 Satz 2 |
| Schlagwörter | Darlehen, GmbH, Gesellschafter-Geschäftsführer, verdeckte Gewinnausschüttung, Gesellschafterdarlehen |
| Rechtsfrage: | Führen Darlehensgewährungen einer GmbH an ihre vermögenslosen Gesellschafter-Geschäftsführer in Form von Sollbuchungen auf den Verrechnungskonten, die auf die vereinbarten Gehälter übersteigenden Auszahlungen beruhen, zu verdeckten Gewinnausschüttungen, wenn die Aussicht auf Rückzahlung der Beträge schon im Zeitpunkt der Darlehenshingabe sehr gering war? |
| Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
| Vorinstanz/Datum: | 29.11.2001 |
| Vorinstanz/AZ: | 6 K 210/99 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 09.12.2002 |
| Erledigungs-Az: | I B 28/02 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig |